Grundlagen

Haltefrist & Freigrenze: die Grundlagen

Haltedauer und Jahresgewinn beantworten unterschiedliche Fragen. Die folgenden Grundlagen betreffen private Veräußerungsgeschäfte, nicht jede Form digitaler Vermögenswerte.

Von Deutsch Digital Taxes Redaktion · Steuerliche Grundlagen · 3 Min. Lesezeit
Redaktionelle Illustration zum Thema Haltefrist & Freigrenze: die Grundlagen

Die einjährige Frist

§ 23 EStG erfasst die Veräußerung anderer Wirtschaftsgüter, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt. Bei typischen privat gehaltenen Payment-Token können Verkäufe nach Ablauf dieser Frist außerhalb dieser Vorschrift liegen. Die genaue Einordnung des Tokens und des Vorgangs bleibt wichtig.

Freigrenze ist nicht Freibetrag

Der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften bleibt steuerfrei, wenn er im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro beträgt. Bei Erreichen der Grenze wird nicht nur der übersteigende Teil relevant. Die Grenze bezieht sich auf den Gesamtgewinn dieser Geschäfte, nicht auf jeden Coin oder jedes Konto einzeln.

Ein vereinfachtes Beispiel ohne weitere private Veräußerungsgeschäfte: 900 Euro Jahresgewinn liegen unter der Grenze. Genau 1.000 Euro liegen nicht darunter. Das Beispiel ersetzt keine vollständige Ermittlung der Einkünfte.

Der Anwendungsbereich zählt

Staking-Erträge, gewerbliche Tätigkeiten, Derivate und Token mit besonderen Rechten können andere Fragen aufwerfen. Auch Verluste sind gesondert einzuordnen. Eine Faustregel aus einem Artikel lässt sich deshalb nicht automatisch auf jeden Kontoauszug übertragen.

Für eine fachliche Prüfung helfen eine vollständige Vorgangsliste und eine Beschreibung, wie der jeweilige Kryptowert erworben wurde. Kennzeichnen Sie unklare Sachverhalte, bevor Sie sie einer Kategorie zuordnen.

Reformen getrennt lesen

Die Debatte über Änderungen der Haltefrist ist ein eigenes Thema. Ein politischer Vorschlag ändert die geltende Regel nicht allein durch seine Veröffentlichung. Prüfen Sie bei späteren Änderungen auch den Anwendungszeitpunkt und etwaige Übergangsregeln.

Redaktionell erstellt und geprüft am . Das Datum im Artikelkopf bezeichnet die zugrunde liegende Meldung oder das Dokument, nicht eine frühere Veröffentlichung dieses Artikels.

Quellen & Einordnung

  • EStG § 23 – private Veräußerungsgeschäfte

Quellen geprüft am 12. September 2026. Allgemeine Informationen für Privatpersonen in Deutschland; keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Für gewerbliche Tätigkeiten und besondere Token können andere Regeln gelten.

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