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Krypto-Steuerreform: Was gilt, was ist geplant?

Schlagzeilen über eine Abschaffung der Haltefrist können verunsichern. Entscheidend ist, welche Vorschrift bereits gilt und welche Änderung erst vorgeschlagen wurde.

Von Deutsch Digital Taxes Redaktion · Parlamentsmeldung vom 6. Mai 2026 · 3 Min. Lesezeit
Redaktionelle Illustration zum Thema Krypto-Steuerreform: Was gilt, was ist geplant?

Die Debatte richtig einordnen

Der Deutsche Bundestag berichtete am 6. Mai 2026 über einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Vorschlag sieht vor, Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowerten unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu besteuern.

Das ist die Beschreibung eines Vorschlags. Daraus folgt allein weder dessen Verabschiedung noch ein verbindlicher Beginn. Auch politische Ankündigungen ersetzen keine verkündete Gesetzesänderung.

Welcher Maßstab derzeit gilt

Die am 12. September 2026 geprüfte Fassung von § 23 EStG enthält für andere Wirtschaftsgüter weiterhin eine einjährige Frist. Bei üblichen Currency- oder Payment-Token im Privatvermögen ist die konkrete steuerliche Einordnung zu prüfen. Diese Seite behandelt keine Derivate, Wertpapier-Token oder Betriebsvermögen.

Wir stellen eine geplante Abschaffung der Haltefrist nicht als bereits geltendes Recht dar. Aussagen zu künftigem Bestandsschutz oder Übergangsfristen benötigen eine belastbare, endgültige Rechtsgrundlage.

Drei Fragen zu jeder Reformmeldung

  1. Welche Quelle? Eine Meldung über einen Entwurf hat einen anderen Status als der veröffentlichte Gesetzestext.
  2. Welcher Verfahrensstand? Vorschlag, parlamentarische Beratung und Verkündung sind verschiedene Schritte.
  3. Welcher Anwendungszeitpunkt? Veröffentlichung und erstmalige Anwendung müssen nicht zusammenfallen.

Speichern Sie bei einer für Sie relevanten Meldung das Datum und den Link. So bleibt später nachvollziehbar, auf welchem Informationsstand eine Aussage beruhte.

Keine Entscheidung aus einer Schlagzeile ableiten

Dieser Artikel gibt keine Empfehlung, Kryptowerte zu kaufen, zu verkaufen oder länger zu halten. Bei einer individuellen Frage zu einer geplanten Transaktion sollten geltendes Recht, persönliche Umstände und mögliche Übergangsregeln fachlich geprüft werden.

Die hier verlinkten Primärquellen ermöglichen eine eigene Prüfung. Neuere Nachrichten können zusätzliche Entwicklungen enthalten, die erst anhand offizieller Dokumente eingeordnet werden müssen.

Redaktionell erstellt und geprüft am . Das Datum im Artikelkopf bezeichnet die zugrunde liegende Meldung oder das Dokument, nicht eine frühere Veröffentlichung dieses Artikels.

Quellen & Einordnung

  • Deutscher Bundestag – Gesetzentwurf vom 6. Mai 2026
  • EStG § 23 – aktuelle Gesetzesfassung

Quellen geprüft am 12. September 2026. Allgemeine Informationen für Privatpersonen in Deutschland; keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Für gewerbliche Tätigkeiten und besondere Token können andere Regeln gelten.

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